"Rechtliche Rahmenbedingungen für den Betrieb von Online Shops" auf - wir empfehlen daher, auch diesen Artikel zu lesen.
Transparenzgrundsatz
Diese vorhin genannten drei Gruppen der Systematik der Informationspflichten sind durch einen gemeinsamen Grundsatz geprägt: Dieser Grundsatz nennt sich Transparenzgrundsatz. Informationspflichten ohne Transparenzgrundsatz sind nicht effizient.
Transparenzgrundsatz bedeutet zweierlei:
- Alle Informationspflichten, sofern sie auch stimmen, auf der Unternehmenswebseite berücksichtigt werden müssen
- zweitens besagt der Transparenzgrundsatz, dass der Unternehmer seine Webseite hierarchisieren und strukturieren muss
- d.h., der Unternehmer darf die Informationen nicht irgendwo auf der Webseite platzieren, sondern er muss eine bestimmte Struktur einhalten, die dem Transparenz-Grundsatz entspricht
- der Unternehmer muss die Informationen so aufbereiten, dass der Durchschnittsverbraucher die jeweiligen Informationen dort findet, wo er sie auch erwarten darf, derartige Informationen zu finden
Hintergedanke des Transparenzgrundsatzes
Der Gedanke hinter dem Transparenzgrundsatz ist der, dass der Unternehmer nicht die Möglichkeit hat, Informationen zu verstecken und sie dadurch den Kunden zu verbergen. Auf der eigentlichen Index-Seite (Startseite) muss erkennbar sein, wo man die relevanten Informationen findet. Das Transparenz-Gebot ist der Schlüsselgrundsatz für alle Informationspflichten.
Der Transparenzgrundsatz führt dazu, dass der Unternehmer seine Homepage derart zu strukturieren und hierarchisieren hat, dass dem Kunden keine Informationen vorenthalten bleiben.
Im nächsten Artikel werden unternehmensbezogene Informationspflichten im Detail behandelt.
