Samstag, 16. Januar 2010

Rechtliche Rahmenbedingungen für den Betrieb von Online Shops TEIL 1

Wer einen Online-Shop eröffnet, muss sich an zahlreiche Rahmenbedingunen halten, denn die Nichtbeachtung kann teuer sein und das Projekt zum Scheitern bringen. Ein Überblick über die Gesetze, die Sie beachten müssen, finden Sie in diesem Beitrag. Aber zuerst wollen wir mal die Frage klären, warum es so strenge rechtliche Anforderungen für Unternehmenswebseiten gibt:

Warum gibt es rechtliche Anforderung für Unternehmenswebseiten?

Es hat sich herausgestellt, dass der Kunde / Verbraucher einen zweifachen systematischen Nachteil bei Online-Shops hat. Systematischer Nachteil bedeutet, dass der Nachteil immer zutrifft und bei jeden Kunden auftritt. Man unterscheidet zwei systematische Nachteile:


Kunde kennt grundsätzlich das Unternehmen nicht


  • Kunde weiß nur dass, was er am Bildschirm sieht
    Kunde kann nur darauf vertrauen, dass es das Unternehmen gibt, aber er kann es
    nicht kontrollieren

    Es gibt für den Kunden keine 100 %-ige Garantie

    Gefahr: Kunde bestellt – das Geld wird abgebucht und die Ware wird aber nicht
    geliefert (weil es z.B. das Unternehmen gar nicht gibt)
    Irreführung des Kunden
    Bei Präsenzgeschäften gibt es diesen Nachteil nicht, weil der Kunde direkt vor Ort
    einkauft und das Unternehmen, die Waren, das Personal etc. sieht

Der Kunde kennt grundsätzlich das Produkt nicht

  • D.h., er kennt nur das was er am Bildschirm sieht
    Im regulären Handel kann sich der Kunde mit dem Produkt auseinandersetzen

    z.B. Kauf eines Pullovers:
    Im Präsenzgeschäft kann man Pullover ansehen, probieren, auf Qualität testen,
    uvm.. Man kann sich somit mit den Produkt auseinandersetzen, was wiederrum im
    Onlinebereich nur beschränkt möglich ist.

    Somit hat der Kunde eine mangelnde Informationsqualität des Produktes

Um diesen Gefahren vorzubeugen, gibt es eine Reihe von Gesetzen, die sich wie folgt gliedern lassen:

SYSTEMATIK DER INFORMATIONSPFLICHTEN

Hier handelt es sich um die Systematik der Informationspflichten von Unternehmenswebseiten. Diese werden in drei Hauptkategorien gegliedert.

  1. Unternehmensbezogene Informationspflichten

    Unternehmensbezogene Informationspflichten bekämpfen den ersten systematischen Nachteil der besagt, dass der Kunde das Unternehmen grundsätzlich nicht kennt bzw. nicht bekannt ist.

    - Diese findet man im Artikel 5 ECRL (E-Commerce Richtlinie)
    - In Österreich durch § 5 ECG umgesetzt (E-Commerce Gesetz)
    - Und auch in Österreich § 25 MedienG (Medien Gesetz) = österreichische Besonderheit
    § 25 Abs. 5 MedienG muss immer an- und umgesetzt werden
  2. Vertragsinhaltsbezogene Informationspflichten

    - Auch als produktbezogene Informationspflichten bezeichnet

    Vertragsinhalts- oder auch produktbezogene Informationspflichten bekämpfen den zweiten systematischen Nachteil der besagt, dass der Kunde grundsätzlich nicht mit dem Produkt vertraut ist

    - Diese findet man im Artikel 4 und 5 FARL (europäische Fernabsatzrichtlinie)
    - In Österreich durch §§ 5c + 5d KSchG umgesetzt (Konsumentenschutzgesetz)
  3. Vertragsabschlussbezogene Informationspflichten

    Was muss der Verbraucher technisch machen um einen Vertragsabschluss herbeizuführen?
    Oder: Wie kommt ein Vertrag elektronisch zu Stande?

    - Diese findet man im Artikel 10 ECRL (E-Commerce Richtlinie)
    - In Österreich durch § 9 ECG (E-Commerce Gesetz) umgesetzt

Egal ob Sie nur 1 Produkt online verkaufen wollen oder einen großen Online-Shop betreiben, Sie müssen sich immer an diese Richtlinien halten.

Wie Sie einen Onlineshop planen bzw. die Gesetze richtig interpretieren und anwenden, erfahren Sie in den kommenden Beiträgen.

Sie können uns auch gerne unter www.imss.at besuchen und bei spezifischen Fragen unser Kontaktformular benutzen.

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